(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Moritz Block, Schlegelstrasse 17, 50935 Köln, handelnd unter „Presto Social“ (nachfolgend „Presto Social“, „wir“ oder „uns“), und ihren Kunden über die Nutzung der von Presto Social angebotenen Dienstleistungen zur automatisierten Erstellung von Social-Media-Content (nachfolgend „Leistungen“ oder „Service“).
(2) Die Leistungen von Presto Social richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, als Unternehmer zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Presto Social ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Individuelle, zwischen Presto Social und dem Kunden gesondert getroffene Vereinbarungen (z. B. individuelle Vertragsbedingungen, Sonderkonditionen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(1) Presto Social bietet einen Abonnement-Service zur automatisierten Erstellung von Textinhalten und dazugehörigen KI-generierten Bildern für die vom Kunden gewählten Social-Media-Kanäle (z. B. LinkedIn, Instagram, Facebook) an. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Preispaket (aktuell „Basis“, „Standard“, „Premium“) gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website www.prestosocial.de dargestellten Leistungsbeschreibung.
(2) Grundlage für die Content-Erstellung sind die vom Kunden im Rahmen des Onboarding-Formulars gemachten Angaben, insbesondere zu Branche, Zielgruppe, Tonalität und bevorzugten Themen (nachfolgend „Onboarding-Daten“). Die Qualität und Passgenauigkeit des generierten Contents hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben ab.
(3) Presto Social erstellt die vereinbarten Inhalte in der im jeweiligen Paket festgelegten Taktung (z. B. wöchentlich) mithilfe von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI). Presto Social ist berechtigt, sich hierzu Dritter (insbesondere KI-Modell-Anbieter) als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(4) Presto Social schuldet die sorgfältige Erstellung und Bereitstellung von Content-Vorschlägen entsprechend den Onboarding-Daten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl an Neukunden oder ein bestimmtes Ranking) wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
(5) Presto Social ist berechtigt, die Leistungen technisch weiterzuentwickeln, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang für den Kunden nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website von Presto Social stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit dem Ausfüllen des Onboarding-/Bestellformulars, der Auswahl eines Pakets und dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu den in diesen AGB sowie der jeweiligen Paketbeschreibung genannten Konditionen ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem Presto Social dieses Angebot durch eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder indem Presto Social mit der Ausführung der Leistung, insbesondere durch Bereitstellung einer kostenlosen Vorschau oder Freischaltung des Zugangs nach Zahlungseingang, beginnt.
(4) Vor Vertragsschluss erhält der Kunde in der Regel eine unverbindliche, kostenlose Vorschau mit einem Beispiel-Content pro gewähltem Kanal. Diese Vorschau begründet noch keine vertragliche Leistungspflicht von Presto Social.
(1) Presto Social stellt dem Kunden den erstellten Content vor der Veröffentlichung über ein Dashboard bzw. per E-Mail zur Prüfung zur Verfügung.
(2) Eine Veröffentlichung auf den verbundenen Social-Media-Kanälen des Kunden erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des jeweiligen Inhalts durch den Kunden über das Dashboard. Ohne eine solche aktive Freigabe erfolgt keine Veröffentlichung; ein Ausbleiben einer Reaktion des Kunden gilt nicht als Freigabe.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den bereitgestellten Content in angemessener Zeit zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Freigabe erfolgt, eine Änderung angefragt wird oder der Inhalt abgelehnt wird. Presto Social übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die aufgrund verspäteter oder unterbliebener Prüfung durch den Kunden nicht innerhalb des jeweiligen Zeitfensters (z. B. der betreffenden Woche) veröffentlicht werden.
(4) Mit der Freigabe eines Inhalts übernimmt der Kunde die inhaltliche Verantwortung für dessen Veröffentlichung, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit sachlicher Aussagen, die Vereinbarkeit mit geltendem Recht (z. B. Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Presserecht) sowie die Übereinstimmung mit der Außendarstellung des Kundenunternehmens. Presto Social prüft die Inhalte vor Bereitstellung nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit im Einzelfall.
(5) Für die technische Anbindung an die Social-Media-Kanäle des Kunden (z. B. über offizielle Schnittstellen/APIs der jeweiligen Plattformbetreiber) ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich (siehe § 6). Presto Social ist nicht verantwortlich für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Seiten der jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. LinkedIn, Meta) entstehen, etwa durch Änderungen an deren Schnittstellen, vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder Kontosperrungen.
(1) Presto Social räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages für ihn erstellten und von ihm freigegebenen Text- und Bildinhalten ein einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Veröffentlichung auf den vereinbarten eigenen Kanälen des Kunden ein. Nach Beendigung des Vertrages darf der Kunde bereits veröffentlichte Inhalte weiterhin nutzen; für nicht veröffentlichte, lediglich bereitgestellte Inhalte endet das Nutzungsrecht mit Vertragsende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Presto Social weist darauf hin, dass die urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein KI-generierter Inhalte nach aktueller Rechtslage nicht abschließend geklärt ist und im Einzelfall variieren kann. Presto Social übernimmt keine Gewähr dafür, dass an den generierten Inhalten Ausschließlichkeitsrechte zugunsten des Kunden entstehen oder von Dritten nicht gleichartige Inhalte genutzt werden.
(3) Presto Social ist berechtigt, anonymisierte oder mit Zustimmung des Kunden auch namentlich gekennzeichnete Beispiel-Inhalte zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website), sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde kann einer solchen Nutzung jederzeit formlos widersprechen.
(4) Presto Social gewährleistet, im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren, dass die generierten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Ein vollständiger Ausschluss von Rechtsverletzungen (z. B. bei durch KI-Systeme generierten Bildern) kann jedoch nicht garantiert werden. Werden dem Kunden Rechtsverletzungen bekannt, hat er Presto Social hierüber unverzüglich zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet,
im Onboarding-Formular vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei relevanten Änderungen (z. B. Zielgruppe, Corporate Identity) zu aktualisieren;
die für die Content-Erstellung und Veröffentlichung erforderlichen Zugänge/Berechtigungen zu seinen Social-Media-Kanälen fristgerecht bereitzustellen und aufrechtzuerhalten;
bereitgestellte Inhalte zeitnah zu prüfen, freizugeben, Änderungen anzufragen oder abzulehnen;
sicherzustellen, dass die Nutzung der jeweiligen Social-Media-Plattformen im eigenen Namen im Einklang mit deren Nutzungsbedingungen erfolgt;
Presto Social unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Leistungserbringung beeinträchtigen können (z. B. Kontosperrungen, Markenänderungen, rechtliche Beanstandungen).
Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten und wird dadurch die Erbringung der Leistung verhindert oder verzögert, bleibt der Vergütungsanspruch von Presto Social hiervon unberührt; Presto Social behält sich zudem vor, hierdurch entstehende Mehraufwände nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebenen Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, dem Kunden entstehen über den angezeigten Betrag hinaus keine weiteren Kosten. Die angegebenen Endpreise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird als monatlich wiederkehrendes Entgelt (Abonnement) im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und automatisch über den eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) mittels der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) eingezogen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen und für ausreichende Deckung zu sorgen. Schlägt eine Abbuchung fehl, ist Presto Social berechtigt, den Zugang zu den Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zu sperren und den erneuten Einzug zu versuchen; hierdurch entstehende Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.
(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Presto Social behält sich vor, die Preise für die Zukunft mit Wirkung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Preisänderung als angenommen; Presto Social wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Rechtsfolge sowie auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, bleibt der bisherige Preis für laufende Abrechnungszeiträume bestehen; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum (Monat), sofern er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird.
(2) Der Vertrag ist von beiden Parteien monatlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@prestosocial.de oder über das Kundendashboard, sofern dort vorgesehen) zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Presto Social liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder die Leistungen für rechtswidrige Inhalte nutzt bzw. nutzen lässt.
(4) Bereits gezahlte Entgelte für zukünftige, nach Wirksamwerden der Kündigung liegende Abrechnungszeiträume werden anteilig erstattet, sofern der Vertrag außerordentlich und nicht zum regulären Ende des Abrechnungszeitraums endet. Bei ordentlicher Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums besteht kein Erstattungsanspruch für den bereits laufenden, bezahlten Zeitraum.
(5) Presto Social ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung zu deaktivieren und die verbundenen Social-Media-Konten des Kunden zu trennen.
(1) Presto Social bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung genutzten Systeme, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent, sofern nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Presto Social ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einzuschränken, soweit dies aus Gründen der Kapazität, der Sicherheit oder Integrität der Systeme, zur Durchführung technischer Maßnahmen (z. B. Wartung, Updates) oder aus sonstigen von Presto Social nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle bei Vorleistungserbringern wie KI-Modell-Anbietern, Hosting- oder Zahlungsdienstleistern sowie den genutzten Social-Media-Plattformen) erforderlich ist. Presto Social wird geplante Wartungsarbeiten, soweit möglich, mit angemessenem zeitlichen Vorlauf ankündigen.
(1) Presto Social haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Presto Social der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Presto Social für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Presto Social, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Presto Social haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden freigegeben und anschließend veröffentlicht wurden (siehe § 4 Abs. 4), sowie nicht für Handlungen, Entscheidungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere der jeweiligen Social-Media-Plattformbetreiber (z. B. Sperrung, Löschung oder Reichweiteneinschränkung von Konten oder Beiträgen durch den Plattformbetreiber).
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Presto Social verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie ggf. seiner Mitarbeiter im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.prestosocial.de/datenschutz.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien auf Anforderung des Kunden eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
(1) Presto Social behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, zur Schließung von Regelungslücken oder aus vergleichbar sachlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Über Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Presto Social wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Frist, die Bedeutung seines Schweigens sowie sein Widerspruchsrecht hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Presto Social berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Presto Social (Köln). Presto Social ist daneben berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
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